„Wie wertvoll Pflegekräfte sind, wird man erst erkennen, wenn alle zur gleichen Zeit sagen würden: Ich habe heute keine Zeit“.
(Adam Merschbacher)
Die Familienpflege, also die Betreuung eines hilfsbedürftigen Familienmitglieds durch seine Angehörigen, ist wohl die intensivste und individuellste Form der Behindertenpflege, bei der sich Pflegebedürftige am besten aufgehoben und versorgt fühlen. Leider ist es vielen Berufstätigen heute nicht mehr möglich, selbst die Pflege von Verwandten zu übernehmen.
Für professionelle Pflegekräfte gibt es die unterschiedlichsten Bezeichnungen. Der Name Pflegekraft ist ein allgemeiner Überbegriff. Man unterscheidet Pflegehilfskräfte, die entweder angelernt wurden oder eine Qualifizierung von etwa 500-600 Stunden haben. Examinierte Pflegehilfskräfte haben eine 1-jährige Ausbildung. Pflegefachkräfte benötigen eine 3-jährige Ausbildung mit Examen.
Betreuungskräfte haben eine Schulung nach § 87b und/oder § 45a des SGB XI. Darüber hinaus gibt es unzählige frei erfundene Begriffe für Pflegehilfskräfte, wie z.B. Pflegeassistenten.
Die Erlaubnis zum Führen der gesetzlich geschützten Berufsbezeichnungen Gesundheits- und Krankenpflegerin/Gesundheits- und Krankenpfleger wird seit 2004 nach einer dreijährigen Ausbildung an einer staatlich anerkannten Krankenpflegeschule und erfolgreichem Ablegen einer staatlichen Prüfung auf Antrag erteilt. Krankenschwestern bzw. Krankenpfleger, sind weiterhin gesetzlich geschützte Berufsbezeichnungen. Entsprechendes gilt für die Bezeichnung Gesundheits- und Krankenpfleger/in. Ab dem
Januar 2020 beginnende Ausbildungen sollen laut §§ 1 und 6 des Pflegeberufegesetzes (PflBG) nach der mindestens dreijährigen Berufsausbildung ab 2023 mit der neuen Berufsbezeichnung als Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann abschließen.
Im Anschluss an die Grundausbildung gibt es für nahezu alle spezialisierten Bereiche der Pflege weiterführende Ausbildungsmöglichkeiten, die im Rahmen von schulischen Fachweiterbildungen zu einer erweiterten Berufsbezeichnung führen (z. B. Fachgesundheits- und Krankenpfleger/in). Weitere Qualifikationsmöglichkeiten bieten pflegewissenschaftliche, -pädagogische und -wirtschaftliche Studiengänge, für die in der Regel die abgeschlossene Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger vorausgesetzt wird.
Die Ausbildung zur Pflegefachkraft wird an einer staatlich anerkannten Krankenfachschule sowie ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen durchgeführt. Dauer und Inhalt der Ausbildung werden durch das Krankenpflegegesetz sowie die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Berufe in der Krankenpflege vorgeschrieben.
Voraussetzungen für die Ausbildung oder Umschulung zur Pflegefachkraft:
● Persönliche und gesundheitliche Eignung.
● Realschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Schulabschluss oder eine sonstige 10-jährige Schulausbildung.
● Hauptschulabschluss plus eine abgeschlossene, mindestens 2-jährige fachfremde Berufsausbildung oder eine mindestens 1-jährige Ausbildung als Krankenpflegehelferin oder Altenpflegehelferin.
Ein Mindestalter ist nicht vorgeschrieben. Wegen der hohen psychischen Anforderungen, die die Ausbildung zur Pflegefachkraft mit sich bringt, bevorzugen die meisten Ausbildungsstätten jedoch Bewerber, die mindestens 17 Jahre alt sind.
Die Ausbildung zur Pflegefachkraft gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Im theoretischen Teil der Ausbildung zur Pflegefachkraft, der insgesamt 2.100 Stunden umfasst, werden pflegerelevante Kenntnisse in folgenden Bereichen vermittelt:
● Gesundheits- und Krankenpflege
● Pflege- und Gesundheitswissenschaften
● Naturwissenschaften und Medizin
● Sozial- und Geisteswissenschaften
● Wirtschaft, Recht und Politik
Die praktische Ausbildung umfasst 2.500 Praxisstunden in stationären und ambulanten Einrichtungen verschiedener Fachgebiete:
● Innere Medizin
● Geriatrie
● Neurologie
● Pädiatrie
● Psychiatrie
● Entbindungs- und Säuglingsstation
● Gynäkologie
● Chirurgie
● Orthopädie